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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10   

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https://dejure.org/2011,32484
OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10 (https://dejure.org/2011,32484)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.09.2011 - 4 L 247/10 (https://dejure.org/2011,32484)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. September 2011 - 4 L 247/10 (https://dejure.org/2011,32484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 3 GG
    Zum Gebührenmaßstab bei der Trinkwassergrundgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WGBS § 16 Abs. 1 S. 1; KAG LSA § 5 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit eines einheitlichen, die konkrete Nutzung des Grundstücks unberücksichtigt lassender Grundgebührenmaßstab in Sachsen-Anhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Gebührenmaßstab bei der Trinkwassergrundgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines einheitlichen, die konkrete Nutzung des Grundstücks unberücksichtigt lassender Grundgebührenmaßstab in Sachsen-Anhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 39
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02

    Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    Diese Annahme wiederum ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn das Einzugsgebiet weitgehend homogen strukturiert ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 1. April 2004 - 1 K 93/03 -, zur Abwasserentsorgung; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15. März 2006 - 2 LB 9/05 -, zur Abwasserentsorgung; VG München, Urt. v. 26. November 2009 - M 10 K 09.143 -, zur Trinkwasserversorgung; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, zur Trinkwasserversorgung jeweils zit. nach JURIS).

    (3) Ein einheitlicher Maßstab, der Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. Wohnungen und Gewerbebetriebe und andere wirtschaftliche Betriebe gleichsetzt, kann zwar weiterhin auch dadurch gerechtfertigt werden, dass der über die Grundgebühr refinanzierte Gesamtkostenanteil so niedrig ist, dass das Entstehen dieses Kostenanteils letztlich durch alle Gebührenpflichtigen, unabhängig vom konkreten Ausmaß ihrer Inanspruchnahme der Liefer- und Betriebsbereitschaft, mit verursacht wird und sie alle jedenfalls bis zur Höhe dieses Kostenanteils weitgehend gleichermaßen vom Vorhalten der öffentlichen Einrichtung profitieren (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, zit. nach JURIS zur Trinkwasserversorgung; vgl. auch OVG A-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 6. Juni 2007 - OVG 9 A 77.05 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juni 2011 - 9 LB 168/09 - und Urt. v. 24. Juni 1998 - 9 L 2722/96 -, jeweils zit. nach JURIS zur Abfallentsorgung) .

    Ob die Grenze stets bei einem Gesamtkostenanteil von 30 % zu ziehen ist (so wohl OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002, a.a.O.), muss nicht entschieden werden.

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    Die landesgesetzliche Ausprägung des Äquivalenzprinzips (§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG LSA) gilt auch für die Erhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 8. April 2008 - 4 L 188/07 - Urt. v. 12. Februar 2008 - 4 L 264/07 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 6. März 2007 - 4 L 321/06 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008 - 9 B 42.08 - Beschl. v. 25. Oktober 2001 - 9 BN 4/01 -, beide zit. nach JURIS; Urt. v. 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11).

    So darf sich der Maßstab bei Wohngrundstücken an der Zahl der auf dem Grundstück lebenden Personen und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken an der Nenngröße des Wasserzählers orientieren (vgl. Beschl. v. 19. Oktober 2006 - 4 L 72/06 -, zit. nach JURIS zur Trinkwasserversorgung; vgl. auch Urt. v. 6. März 2007 - 4 L 321/06 -, zit. nach JURIS zur Abwasserbeseitigung; vgl. weiter OVG Sachsen, Urt. v. 29. November 2001 - 5 D 25/00 -, zit. nach JURIS) oder bei Wohngrundstücken an die "Wohnung" als "Grundeinheit" und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken an der Nenngröße des Wasserzählers (vgl. Beschl. v. 21. Juni 2011 - 4 L 229/10 - Urt. v. 1. April 2004 - 1 K 93/03 -, jeweils zit. nach JURIS zur Abwasserentsorgung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 1. August 1986 - 8 C 112/84 - OLG Naumburg, Urt. v. 11. August 2004 - 12 U 27/04 - OVG Brandenburg, Urt. v. 22. Mai 2002 - 2 D 78.00NE -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 226, 367, 755b).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03

    Abwassergebühren, Grundgebühr, Maßstab, Wohneinheiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    So darf sich der Maßstab bei Wohngrundstücken an der Zahl der auf dem Grundstück lebenden Personen und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken an der Nenngröße des Wasserzählers orientieren (vgl. Beschl. v. 19. Oktober 2006 - 4 L 72/06 -, zit. nach JURIS zur Trinkwasserversorgung; vgl. auch Urt. v. 6. März 2007 - 4 L 321/06 -, zit. nach JURIS zur Abwasserbeseitigung; vgl. weiter OVG Sachsen, Urt. v. 29. November 2001 - 5 D 25/00 -, zit. nach JURIS) oder bei Wohngrundstücken an die "Wohnung" als "Grundeinheit" und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken an der Nenngröße des Wasserzählers (vgl. Beschl. v. 21. Juni 2011 - 4 L 229/10 - Urt. v. 1. April 2004 - 1 K 93/03 -, jeweils zit. nach JURIS zur Abwasserentsorgung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 1. August 1986 - 8 C 112/84 - OLG Naumburg, Urt. v. 11. August 2004 - 12 U 27/04 - OVG Brandenburg, Urt. v. 22. Mai 2002 - 2 D 78.00NE -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 226, 367, 755b).

    Diese Annahme wiederum ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn das Einzugsgebiet weitgehend homogen strukturiert ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 1. April 2004 - 1 K 93/03 -, zur Abwasserentsorgung; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15. März 2006 - 2 LB 9/05 -, zur Abwasserentsorgung; VG München, Urt. v. 26. November 2009 - M 10 K 09.143 -, zur Trinkwasserversorgung; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, zur Trinkwasserversorgung jeweils zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - 4 L 192/07

    Zum Wohnungsbegriff im Abwassergrundgebührenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    Ebenfalls nicht zu beanstanden ist eine Aufteilung nach Grundeinheiten, wobei die Grundeinheiten nach Maßgabe unterschiedlicher Nutzungsarten und dem Umfang der Grundstücksnutzung näher definiert werden, indem den einzelnen Nutzungsarten abhängig vom Ausmaß der Nutzung jeweils eine bestimmte Anzahl von Grundeinheiten zugeordnet wird (vgl. Beschl. v. 28. August 2009 - 4 L 192/07 - Urt. v. 30. Januar 2003 - 1 L 362/01 -, jeweils zit. nach JURIS zur Abwasserentsorgung).

    Selbst wenn man unter "Wohneinheit" ohne weitere Angaben in der Satzung eine Wohnung (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. August 2009 - 4 L 192/07 -, zit. nach JURIS) versteht, ist jedenfalls fraglich, ob der Begriff "Gewerbeeinheit" in derselben Weise unter Rückgriff auf den Begriff des Gewerbebetriebs bzw. des (land)wirtschaftlichen Betriebs oder durch eine Negativabgrenzung zu der Wohnnutzung ausgelegt und die dabei auftretenden Zuordnungsprobleme ohne jegliche Festsetzungen in der Satzung gelöst werden können.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 321/06

    Zum personengebundenen Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    Die landesgesetzliche Ausprägung des Äquivalenzprinzips (§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAG LSA) gilt auch für die Erhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2009 - 4 K 356/08 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 8. April 2008 - 4 L 188/07 - Urt. v. 12. Februar 2008 - 4 L 264/07 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 6. März 2007 - 4 L 321/06 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008 - 9 B 42.08 - Beschl. v. 25. Oktober 2001 - 9 BN 4/01 -, beide zit. nach JURIS; Urt. v. 1. August 1986 - BVerwG 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11).

    So darf sich der Maßstab bei Wohngrundstücken an der Zahl der auf dem Grundstück lebenden Personen und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken an der Nenngröße des Wasserzählers orientieren (vgl. Beschl. v. 19. Oktober 2006 - 4 L 72/06 -, zit. nach JURIS zur Trinkwasserversorgung; vgl. auch Urt. v. 6. März 2007 - 4 L 321/06 -, zit. nach JURIS zur Abwasserbeseitigung; vgl. weiter OVG Sachsen, Urt. v. 29. November 2001 - 5 D 25/00 -, zit. nach JURIS) oder bei Wohngrundstücken an die "Wohnung" als "Grundeinheit" und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken an der Nenngröße des Wasserzählers (vgl. Beschl. v. 21. Juni 2011 - 4 L 229/10 - Urt. v. 1. April 2004 - 1 K 93/03 -, jeweils zit. nach JURIS zur Abwasserentsorgung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 1. August 1986 - 8 C 112/84 - OLG Naumburg, Urt. v. 11. August 2004 - 12 U 27/04 - OVG Brandenburg, Urt. v. 22. Mai 2002 - 2 D 78.00NE -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 226, 367, 755b).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht den Gerichten allerdings auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung im Abgabenrecht nicht die Entscheidung darüber zu, ob die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung gewählt worden ist, sondern sie sind darauf beschränkt zu prüfen, ob einleuchtende Gründe für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung gegeben sind oder ob die getroffene Regelung willkürlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 - Beschl. v. 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 97/09

    Zum Anspruch auf Austausch von Wasserzählern gegenüber einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    Darüber hinaus ist nach dem neuesten Stand der Technik (vgl. DVGW-Arbeitsblatt W 406) sogar bei Wohngebäuden mit bis zu 30 Wohneinheiten mit WC-Spülkästen (bei WC-Druckspülern: bis zu 15 Wohneinheiten) ein Wasserzähler Qn 2, 5 und erst ab 31 Wohneinheiten ein solcher mit einem Nenndurchfluss von Qn 6 einzubauen (vgl. BGH, Urt. v. 21. April 2010 - VIII ZR 97/09 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht den Gerichten allerdings auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung im Abgabenrecht nicht die Entscheidung darüber zu, ob die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung gewählt worden ist, sondern sie sind darauf beschränkt zu prüfen, ob einleuchtende Gründe für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung gegeben sind oder ob die getroffene Regelung willkürlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 - Beschl. v. 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 9 A 77.05

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leistungsbezogene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    (3) Ein einheitlicher Maßstab, der Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. Wohnungen und Gewerbebetriebe und andere wirtschaftliche Betriebe gleichsetzt, kann zwar weiterhin auch dadurch gerechtfertigt werden, dass der über die Grundgebühr refinanzierte Gesamtkostenanteil so niedrig ist, dass das Entstehen dieses Kostenanteils letztlich durch alle Gebührenpflichtigen, unabhängig vom konkreten Ausmaß ihrer Inanspruchnahme der Liefer- und Betriebsbereitschaft, mit verursacht wird und sie alle jedenfalls bis zur Höhe dieses Kostenanteils weitgehend gleichermaßen vom Vorhalten der öffentlichen Einrichtung profitieren (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, zit. nach JURIS zur Trinkwasserversorgung; vgl. auch OVG A-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 6. Juni 2007 - OVG 9 A 77.05 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Niedersachsen, Urt. v. 27. Juni 2011 - 9 LB 168/09 - und Urt. v. 24. Juni 1998 - 9 L 2722/96 -, jeweils zit. nach JURIS zur Abfallentsorgung) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10
    Ein einheitlicher Maßstab ist nur dann zulässig, wenn das Einzugsgebiet derart strukturiert ist, dass die Einheiten auf den nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke nach der Art und Höhe des möglichen Trinkwasserbedarfs bzw. ihrer Zahl - insoweit jeweils auch unter Beachtung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. April 2008 - 4 L 181/07 -, zit. nach JURIS) - untereinander und im Verhältnis zu den Wohneinheiten nicht wesentlich aus dem Rahmen fallen oder eine deutlich untergeordnete Rolle spielen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

  • BVerwG, 25.10.2001 - 9 BN 4.01

    Verletzung der Untersuchungsgrundsatzes als revisionsbegründender

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 42.08

    Überschreitung des weiten Gestaltungsspielraums des Normgebers bei der

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09

    Einstellung von abfallmengenabhängigen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühr

  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 4 L 36/08

    Zur Umstellung der Anfechtungsklage von einem Abschlagsbescheid auf den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10

    Maßstab einer Abwassergrundgebühr

  • OVG Sachsen, 29.11.2001 - 5 D 25/00

    Fortschreibung der Globalberechnung ; Veränderung der Beitragsbemessungseinheiten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07

    Zum Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

  • OLG Naumburg, 11.08.2004 - 12 U 27/04

    Bemessung der Grundgebühr in der Wasserversorgung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2003 - 1 L 362/01

    Grundgebühren, Fälligkeit, Satzung, Mindestinhalt, Gebührenmaßstab

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2006 - 4 L 72/06

    Zur Erhebung einer Trinkwassergrundgebühr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2010 - 4 L 128/09

    Bindung an das Klagebegehren; Ansprüche aus einem Abwassereinleitungsvertrag

  • VG München, 26.11.2009 - M 10 K 09.143

    Wasserversorgung; Grundgebühr; Bestimmtheit einer Satzungsnorm; Verhältnis von

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    (b) Das gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sich die für die Vorhalteleistung erhobene Grundgebühr zur sachgerechten Leistungserfassung maßgeblich an dem auf einem Grundstück in Abhängigkeit von der Anzahl der potentiellen Nutzer maximal möglichen Trinkwasserverbrauch für die vorzuhaltende (Höchstlast-)Kapazität zu orientieren hat (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10, juris Rn. 35 mwN).
  • VG Halle, 27.06.2013 - 4 A 98/12

    Bemessung der Trinkwasser- und Abwassergebühren für Wohnraum

    Den Gerichten steht auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung im Abgabenrecht nicht die Entscheidung darüber zu, ob die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung gewählt worden ist, sondern sie sind darauf beschränkt zu prüfen, ob einleuchtende Gründe für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung gegeben sind oder ob die getroffene Regelung willkürlich ist (OVG LSA, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 - juris Rn. 35).

    Die Grundgebühr entspricht auch dem Erfordernis, im Verhältnis der Wohngrundstücke zu den nicht Wohnzwecken dienenden Grundstücken den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip einzuhalten (OVG LSA, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 - a.a.O. Rn. 37).

    Die hiernach erforderliche Differenzierung der Gebührensätze für Wohneinheiten einerseits und Gewerbeeinheiten andererseits kann sich dabei nach dem Wasserverbrauch des Vorjahres richten (OVG LSA, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 - a.a.O. Rn. 40; OVG Bautzen, Urteil vom 7. März 2012 - 5 C 9/10 - a.a.O. Rn. 106).

    Diese Regelung ist dahin auszulegen, dass bei einer gewerblichen und anderen nicht zu Wohnzwecken erfolgenden Nutzung eines Grundstücks diese Nutzung insgesamt - also ohne Berücksichtigung der Zahl der eigentlichen "Gewerbe- bzw. anderen wirtschaftlichen Einheiten" - je nach der Größe des Wasserzählers des Grundstücks der in der Satzung angegebenen Zahl von Wohneinheiten gleichgestellt wird (OVG LSA, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 - a.a.O. Rn. 48).

    Ein solches Umrechnungsverhältnis ist willkürlich (OVG LSA, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 - a.a.O. Rn. 49).

  • BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 245/15

    Tarifgestaltung durch Wasserversorgungsunternehmen: Verbrauchsunabhängige

    Insoweit bewegt sich ein Trinkwasserversorger innerhalb des ihm zuzubilligenden Gestaltungsermessens, wenn er für die Bemessung des Grundpreises nach Nutzergruppen differenziert (siehe bereits Senatsurteil vom 8. Juli 2015 - VIII ZR 106/14, aaO; vgl. auch OVG Magdeburg, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10, juris Rn. 40; OVG Bautzen, SächsVBl. 2012, 285, 290; Kluge in Becker u.a., Kommentar zum KAG BB, Stand August 2016, § 6 Rn. 666, Seite 298k).
  • BGH, 08.07.2015 - VIII ZR 106/14

    Wasserversorgungsvertrag: Billigkeitskontrolle für eine differenzierende

    Dementsprechend wird es auch sonst in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte für die Gebiete der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung als grundsätzlich zulässig angesehen, bei der Bemessung von Grundgebühren nach Wohn- und Gewerbeeinheiten und damit zugleich nach Nutzergruppen zu differenzieren (OVG Magdeburg, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10, juris Rn. 40; OVG Bautzen, SächsVBl. 2012, 285, 290).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 136/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    (bb) Das gilt auch unter Berücksichtigung des von der Revision angeführten Umstandes, dass sich die für die Vorhalteleistung erhobene Grundgebühr zur sachgerechten Leistungserfassung maßgeblich an dem auf einem Grundstück in Abhängigkeit von der Anzahl der potentiellen Nutzer maximal möglichen Trinkwasserverbrauch für die vorzuhaltende (Höchstlast-)Kapazität zu orientieren hat (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10, juris Rn. 35 mwN).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft

    Es müssen also auch im Verhältnis der Wohngrundstücke zu den sonstigen Grundstücken der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG und das Prinzip der Leistungsproportionalität bzw. das Äquivalenzprinzip eingehalten werden (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 -, juris Rn. 37).

    Nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 406 wird bei Wohngebäuden mit bis zu 15 Wohneinheiten (bei Verwendung von Druckspülern) bzw. 30 Wohneinheiten (bei Verwendung von Spülkästen) ein Zähler mit der Nennleistung von 2, 5 m³/h (Qn 2, 5) empfohlen (OVG Magdeburg, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 -, juris Rn. 42; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 2010 - VIII ZR 97/09 -, juris Rn. 23).

  • OLG Brandenburg, 17.11.2015 - 2 U 36/14

    Wasserlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle der Tarifgestaltung des

    Die Grundgebühr hat sich dabei ausschließlich an dem auf dem Grundstück möglichen Trinkwasseranfall zu orientieren, da nur dieser Maßstab ausreichende Rückschlüsse auf die mögliche Menge des durch die Einrichtung zu liefernden Trinkwassers und damit auf den Umfang der jederzeit abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhalten Höchstlastkapazität zulässt (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.09.2011 - 4 L 247/10 -, juris Rdnr. 35).

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 08.09.2011 - 4 L 247/10 -, Rdnr. 40, juris) führt hierzu mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung aus: "Ein einheitlicher, die konkrete Nutzung des Grundstücks unberücksichtigt lassender Grundgebührenmaßstab ist als pauschalierende Bemessung regelmäßig nur dann mit dem Gebot vereinbar, die Gebühr nach Art und Umfang der Inanspruchnahme zu bemessen, wenn die unterschiedlichen Nutzungen jeweils mit einem in etwa vergleichbar hohen Maß an möglichem Trinkwasserbedarf einhergehen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 191/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren

    Es müssen also auch im Verhältnis der Wohngrundstücke zu den sonstigen Grundstücken der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG und das Prinzip der Leistungsproportionalität bzw. das Äquivalenzprinzip eingehalten werden (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 -, juris Rn. 37).

    Nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 406 wird bei Wohngebäuden mit bis zu 15 Wohneinheiten (bei Verwendung von Druckspülern) bzw. 30 Wohneinheiten (bei Verwendung von Spülkästen) ein Zähler mit der Nennleistung von 2, 5 m³/h (Qn 2, 5) empfohlen (OVG Magdeburg, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 -, juris Rn. 42; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 2010 - VIII ZR 97/09 -, juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Ob aus Rechtsgründen Differenzierungen in der Höhe der Grundgebühr erforderlich sind, richtet sich maßgeblich danach, ob dafür sachliche, am Wert der Vorhalteleistung und Betriebsbereitschaft orientierte Gesichtspunkte gegeben sind (NdsOVG, Urt. v. 27. Juni 2011 - 9 LB 168/09 -, NVwZ-RR 2011, 914 = juris Rn. 27; OVG LSA, Urt. v. 8. September 2011 - 4 L 247/10 -, juris Rn. 35 ff.).
  • VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 5 K 7454/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Bereitstellungsgebühr im Rahmen der

    vgl. zu diesem Ansatz: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA), Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 -, juris Rdnr. 46.

    vgl. in diesem Sinne : OVG LSA, Urteil vom 8. September 2011 - 4 L 247/10 -, juris Rdnr. 46.

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 143/14

    Wasserversorgung in Sachsen: Leistungsbestimmungsrecht des öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 139/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 338/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 145/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2013 - 4 L 154/13

    Grundgebühr bei der zentralen Abwasserentsorgung

  • VGH Hessen, 31.07.2018 - 5 C 1771/17

    Grundgebühr für Wasserversorgung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 147/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 141/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 144/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 146/14

    Erhebung eines einheitlich bemessenen Grundpreises durch den Versorger für das

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 339/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 150/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 148/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 142/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 149/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 140/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 151/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 153/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 152/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 340/14
  • VG Halle, 30.04.2013 - 4 A 111/12

    Abwassergebührenerhebung; Festsetzung der Grundgebühren nach dem Zählermaßstab

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 341/14
  • VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 K 928/15
  • LG Köln, 05.03.2014 - 9 S 169/13

    Festsetzung von Tarifen bzgl. der Leistungen zur Daseinsvorsorge auf Grundlage

  • VG Magdeburg, 19.11.2020 - 9 B 274/20

    Benutzungsgebühren

  • VG Cottbus, 09.12.2022 - 6 K 617/19
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